Sehen und gesehen werden

Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung

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Draußen ist es inzwischen schon herbstlich und auch der Winter ist nicht mehr weit. Das bedeutet: erhöhte Achtsamkeit für Radfahrer*innen! Hier ein paar Tipps.

Licht
Licht © ADFC

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • Ein Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor (kann auch im Scheinwerfer integriert sein)
  • ein Rücklicht mit großflächigem roten Rückstrahler (kann auch im Rücklicht integriert sein)
  • umlaufende Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Speichensticks an jeder Speiche
  • gelbe Reflektoren an beiden Pedalen

Helle und reflektierende Kleidung und Zubehör erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit
Mützen, Helme, Jacken, Hosen oder Handschuhe gibt es mit reflektierenden Nähten oder leuchtenden Applikationen. Zusätzlich sind im Handel Bänder, Gurte oder Westen erhältlich, die bei Bedarf übergestreift werden können und die Sichtbarkeit enorm verbessern.

Für Fahrradanhänger gelten folgende Regelungen:

  • Anhänger ab 60 Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne, zwei roten Reflektoren nach hinten, sowie einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein, da das Rücklicht des Zugfahrzeugs verdeckt sein könnte.
  • Anhänger mit mehr als 1 Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.
  • Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist bei Fahrradanhängern erlaubt.

Lichtanlagen: das müssen Sie wissen!

Neben naben- oder dynamobetriebener Beleuchtung dürfen seit 2013 auch Batterie- oder per Akku betriebene Lichtanlagen an Fahrrädern verwendet werden. Aber Achtung! Am Rad angebrachte Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, das an einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge zu erkennen ist. Produkten, denen das Prüfzeichen fehlt, dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) nicht angebracht werden. Das gilt auch für die beliebten Blinklichter, die zwar nett aussehen, aber nicht erlaubt sind. Zusatzleuchten dürfen aber am Körper getragen werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht beeinträchtigen. Verboten sind dagegen Stirnlampen, weil sie durch die Kopfbewegung andere Verkehrsteilnehmende gefährlich blenden können.

Tipps für Kinderräder: An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil externe Stecklampen vergessen werden können oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustands überfordert sind. Daher sollten Eltern unterstützen und prüfen, ob das Licht noch funktioniert. Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Kinderfahrräder und Jugendräder fallen halt mal um. Dabei löst sich schnell ein Draht. Mein Tipp: Wenn Sie nach der Rückkehr von der Schule kurz das Licht checken, erleben sie am nächsten Morgen in der Dunkelheit keine böse Überraschung. Das macht den Schulweg sicherer und ist verringert morgens den Stress für die ganze Familie.“
 
Wartungsfreie und ausfallsichere Lichttechnik:

Allen Alltagsradlerinnen und Alltagsradlern rät der ADFC NRW zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum früheren Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom. LED-Leuchten sind auch langlebig und verkraften im Gegensatz zu Glühbirnen das Fahren über Schlaglöcher besser. Außerdem leuchten sie die Fahrbahn fast taghell aus, so dass Hindernisse frühzeitig im Blickfeld erscheinen.

Frontscheinwerfer richtig einstellen:

LED-Rücklichter gibt es inzwischen auch mit Standlicht und Bremslichtfunktion. Zusammen mit dem ausfallsicheren LED-Frontscheinwerfer sorgen sie dafür, dass Radfahrende besser wahrgenommen werden. Wichtig ist aber, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden, damit entgegenkommende Personen auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto nicht geblendet werden. Der ADFC-NRW-Tipp: Die hellste Stelle des Scheinwerfers sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf den Boden treffen. Das kann man an einer Wand mit dem entsprechenden Abstand gut kontrollieren.
 
Jetzt Inspektionstermin vereinbaren

Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen kann oder möchte, sollte jetzt bei einem Fachgeschäft einen Inspektionstermin vereinbaren. Bedingt durch die oft wochenlangen Wartezeigen, können Verbraucher so noch pünktlich zur Zeitumstellung die Inspektion beauftragen und auch gleich die Bremsen, Kette und weitere Verschleißteile für den Winter fit machen lassen.


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/sehen-und-gesehen-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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