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Mitgliederversammlung 2021 des ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.

der Vorstand lädt alle Mitglieder des ADFC Kreisverbandes RheinBerg-Oberberg e. V. herzlich zur jährlichen Mitgliederversammlung

am Donnerstag, 14. Oktober 2021, um 19 Uhr

ins Gronauer Wirtshaus, Hauptstr. 20, in Bergisch Gladbach ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl Protokollführer*in, Versammlungsleiter*in
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch Versammlungsleitung
  4. Berichte
    a) des Vorstandes,
    b) der Schatzmeisterin,
    c) der Rechnungsprüfer*in
    d) des Fahrradtourenkoordinators
  5. Diskussion zu den Berichten
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Ausblick 2022
  8. Wahlen
    a. Wahl des gesamten Vorstands (Einzelwahl)
    b. der Kassenprüfer*innen
    c. Wahl der Delegierten (Vertreter) zur Landesversammlung
  9. Diskussion und Beschluss der Anträge
  10. Verschiedenes, ohne Beschlussfassung

Bitte ADFC-Mitgliedsausweis nicht vergessen!

Nur mit Anmeldung

Bitte meldet euch zu der Mitgliederversammlung bis zum 10. Oktober 2021 beim Vorstand an. Nutzen Sie hierfür die Briefform (s.u.), unsere E-Mailadresse info [at] adfc-berg.de oder rufen Sie uns unter der Rufnummer 02202-709673 an (Anrufbeantworter).

Nach heutigem Stand benötigen wir am Einlass zur Versammlung einen GGG-Nachweis, dass Sie also GETESTET, GEIMPFT oder GENESEN sind.

Antragsfrist


Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens 25. September 2021 schriftlich an den

ADFC RheinBerg-Oberberg e. V.
Oberheidkamper Str. 52
51469 Bergisch Gladbach

gesandt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

 

Vorstandswahl - Vorstände gesucht!

- Du möchtest unseren Verein weiterentwickeln?
- Du suchst neue Herausforderungen?
- Du hast Lust gemeinsam Pläne und Strategien zu entwerfen?
- Du hast Spaß daran, Dinge zu organisieren?
- Du möchtest gerne Verantwortung übernehmen?

Dann bist Du hier genau richtig! Denn bei der Mitgliederversammlung wird ein neuer Vorstand für 2 Jahre gewählt. Du zögerst noch? Keine Angst, niemand wird allein gelassen. Selbstverständlich führen wir Dich in Deine neuen Aufgaben ein. Du hast noch Fragen? Gerne würden wir Dich kennen lernen! Melde Dich daher bitte baldmöglichst bei den Ansprechpartnern (rechts).
Wir freuen uns auf Deine Nachricht

Delegiertenwahl

Die ADFC Landesversammlung findet voraussichtlich im Frühjahr statt. Der Kreisverband RheinBerg-Oberberg ist dort mit zwei Delegierten vertreten. Dementsprechend werden mindestens zwei Delegierte plus Ersatzdelegierte gewählt. Bei der Listenwahl der Delegierten genügt eine Stimmenzahl von mehr als einem Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.

Interessenten als Delegierte/r für die Landesversammlung werden gebeten, sich vorab, per Mail, zu melden. Eine Vorabmeldung ist nicht zwingend notwendig, erleichtert jedoch die Listenwahl erheblich.

Die Organisation und Kosten für Bahnfahrt und Übernachtung übernimmt der ADFC RheinBerg-Oberberg e.V.

Ergänzende Informationen

Wahlen

Aktiv stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Das Stimmrecht kann nur bei persönlicher Anwesenheit ausgeübt werden. Eine Stimmübertragung ist unzulässig. Voraussetzung für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Wahl.

Satzungsänderungen

Für einen satzungsändernden Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen der bei Sitzungsbeginn erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Mitgliederinformationen

Auch in Zukunft wollen wir Euch über unsere Arbeit und wichtige Ereignisse auf dem Laufenden halten. Dabei sind Newsletter und E-Mail schnelle und kostengünstige Medien. Leider haben wir nicht von allen Mitgliedern die E-Mail-Adressen.

  • Selbstverständlich behandeln wir diese Daten mit gebotener Sorgfalt und beachten die Regeln des Datenschutzes.
  • Selbstverständlich können einmal erteilte Einverständniserklärungen widerrufen werden.
  • Selbstverständlich ist auch, dass nur der ADFC diese Daten zum Informieren seiner Mitglieder und Aktiven verwenden wird.

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, bitten wir Euch eure Email-Adresse unter www.adfc.de/aenderung zu hinterlegen. Vielen Dank für eure Mithilfe!


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/pressemitteilung/mitgliederversammlung-2021-des-adfc-rheinberg-oberberg-e-v

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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