Way Watch: Auf dem Radweg unterwegs zwischen Gronau und Refrath

Die Stadt Bergisch Gladbach führt schon seit mehreren Jahren regelwidrig keine systematischen Kontrollen der Beschilderung seiner Hauptverkehrsstraßen mehr durch („Verkehrsschau“).

Welche Folgen das für den Radverkehr und das Fahrradklima in Bergisch Gladbach hat, wurde in einer Testfahrt des ADFC untersucht. Aufgrund mehrerer Beschwerden von Radfahrenden wurde die häufig befahrene Strecke zwischen Gronau und Refrath dafür ausgesucht.

Die Beschilderung und Erkennbarkeit von Radwegen in Bergisch Gladbach ist immer wieder ein polarisierendes Thema und führt zu Streitigkeiten zwischen den Verkehrsteilnehmern. Benutzungsrecht, Benutzungspflicht oder Benutzungsverbot sind die Themen. Die Radfahrenden sind verunsichert: Wo fängt ein Radweg an? Wo hört er auf? Fahre ich auf der richtigen Seite? Wie komme ich sicher auf die richtige Seite? Wie komme ich sicher vom Hochbord auf die Fahrbahn, um links abzubiegen? Diese Fragen sind nicht nur von hoher Relevanz für die Attraktivität des Radverkehrs, sondern auch für die Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Unfällen. Hier mit Beschilderungen und Markierungen zu unterstützen, ist eine Pflicht-Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde. Die StVO und weitere Regelwerke stellen die dafür einschlägigen Vorgaben zur Verfügung. Die StVO schreibt darüber hinaus vor, dass die Straßenverkehrsbehörde (Teil des Ordnungsamtes) alle 2 Jahre im Rahmen einer Verkehrsschau die ordnungsgemäße Beschilderung und Markierung der wichtigsten Straßen überprüft. In Bergisch Gladbach wird diese Vorschrift seit etlichen Jahren verletzt und als Folge werden Mängel weder flächendeckend entdeckt noch beseitigt.

Der ADFC hat in dieser Situation exemplarisch eine Verkehrsschau aus der Sicht der Radfahrenden nachgestellt („Way Watch“) und aus Anlass mehrerer Beschwerden die häufig befahrene Strecke zwischen Gronau und Refrath in beide Fahrtrichtungen kritisch unter die Lupe genommen.

Die Foto-Dokumentation startet, von der Cedersstraße kommend, am Beginn des Refrather Weges an der Kreuzung Richard-Zanders-Straße. Am Befahrungstag Mitte August wurde man direkt mit einem auf den Radweg querstehenden, um 90 Grad falsch positionierten Schild konfrontiert (Bild 1a und 1b). Es soll offensichtlich den KFZ-Verkehr auf schadhaften Asphalt am Rand von tief liegenden Gully-Deckeln hinweisen. Das Schild und die gesprühte Fahrbahnmarkierung (Bild 2) deuten eine kurzfristig bevorstehende Sanierung an. Laut Auskunft von Anliegern steht das Schild aber schon sehr lange auf dem Radweg und wurde offensichtlich mutwillig in die falsche Richtung gedreht und mit einem gelben Fragezeichen besprüht. Solche tiefliegende Gully-Deckel sind auch der Grund dafür, dass viele Radfahrende sich im Mischverkehr auf der schmalen Straßenfahrbahn unsicher fühlen und lieber auf dem Hochbordradweg fahren.

Am Ortseingang Refrath, hinter der Einmündung „Kicke“, fällt ein unnötiges Schild „Radverkehr frei“ auf (Bild 3). Hier ist schon vorher mit einem Fahrradpiktogramm der Radweg als solcher gekennzeichnet und es gibt keinen Grund, den offensichtlichen Radwegweg noch einmal zusätzlich freizugeben. Auf rechtsseitigen Hochbordradwegen hat das Schild nichts zu suchen und verwirrt die Verkehrsteilnehmer nur.

An der folgenden Einmündung „Halbenmorgen“ fällt auf, dass die Markierung der Radfahrerfurt mit dem üblichen unterbrochenen Breitstrich nur linksseitig erfolgt ist und rechtsseitig fehlt (Bild 4). Schwerwiegender ist aber die Positionierung der Haltelinie auf dem Radweg, die sich deutlich vor der Haltelinie der KFZ-Verkehrs befindet. Dadurch müssen sich Radfahrende im toten Winkel des davorhaltenden PKW oder LKW aufstellen. Genau umgekehrt, nämlich vorgezogen, müsste die Haltelinie für den Radverkehr liegen!

Ein sehr schwerwiegendes Problem findet sich im Bereich der Kreuzungen der Dolmanstraße mit der Siegenstraße, der Straßenbahn und der Straße „Wickenpfädchen“. Hier befinden sich auf der linken Seite 4 häufig angesteuerte Ziele von Radfahrenden, nämlich die Fahrradabstellanlage, die beiden Bahnsteige der KVB-Haltestelle und die Straße „Wickenpfädchen“. Das Linksabbiegen ist aber im kompletten Bereich verboten (Blauer Richtungspfeil in Bild 5).

Um die Ziele auf der linken Seite zu erreichen, kann man nur absteigen, warten und schieben, sobald eine seltene, gleichzeitige Lücke auf beiden Fahrbahnen kommt, spätestens wenn die Straßenbahnschranke den kontinuierlichen Verkehrsfluss der KFZs unterbricht. Es gibt keine Querungshilfe, auch nicht für den Fußverkehr. Ungeduldige Radfahrer fahren vom Hochbord auf die Fahrbahn und biegen trotzdem links. Andere nutzen schon 300 m vorher die Ampel am Vürfels zum Queren und fahren die letzten Meter verkehrswidrig auf dem Radweg auf der linken Seite. Nicht von ungefähr war dieser Bereich im Unfalljahresbericht 2021 als einer von 3 Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet gelistet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für eine sichere Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr.

Im weiteren Verlauf warnt ein Achtungsschild auf der Dolmanstraße richtigerweise den KFZ-Verkehr, dass mit Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist (Bild 6).

Auslöser für die Warnung ist eine sogenannte Fahrradweiche, an der die Fahrspur aufgeteilt wird, um ein barrierefreies Wechseln vom Hochbord auf die Straßenfahrbahn zu ermöglichen (Bild 7).

Die Weiche ist mit weißem Pflaster ausgestattet, aber nicht sehr einladend. Zur besseren Erkennbarkeit sollte sie rot eingefärbt werden. Die Weiche wird auch nicht im Einfädelungsbereich durch eine übliche kurze Schutzstreifen-Markierung auf der Fahrbahn unterstützt. Der Bereich des Wechsels von Radweg auf die Fahrbahn ist dadurch für den KFZ-Verkehr nicht ausreichend erkennbar. Der Zweck der Weiche ist es,  dem Radverkehr etwas weiter ein direktes Linksabbiegen in die B55 nach Frankenforst über einen Fahrradstreifen in Mittellage zuermöglichen (Bild 8).

Der Radverkehr muss sich hierzu in der Fahrbahnmitte einordnen, um kurz vor der Kreuzung in die für ihn vorgesehene, aber leider zu schmale Linksabbiegerspur zu kommen. Radfahren ist hier stressig, angsteinflößend und gefährlich. LKWs und Busse blockieren diese Spur regelmäßig. Dass hier noch keine Unfälle passiert sind, liegt vermutlich daran, dass nur wenige Radfahrenden diesem Fahrweg vertrauen.

Im folgenden Kreuzungsbereich der Vürfelser Kaule mit der B55 kann der Radverkehr in allen 4 Richtungen sowohl auf dem Hochbord als auch (nach Wegfall der Radwegebenutzungspflicht) auf der Fahrbahn fahren.  Wegen der hohen Verkehrslast und des Schwerlastverkehrs fährt die Mehrzahl der Radfahrenden auf den Hochborden. Eine Markierung, aus der die Benutzungsberechtigung hervorgeht, ist aber auf den Hochborden für keine der vier Richtungen vorhanden (S. Bild 9 für die Richtung Refrath). Formaljuristisch handelt es sich im Fall von Unfällen nicht um einen Radweg, sondern um einen Gehweg, der nicht mit dem Rad befahren werden darf.

An dieser Kreuzung startet der „Way Watch“ mit dem Rückweg in Gegenrichtung nach Gronau. Er verläuft auf dem östlichen, rot gepflasterten Hochbord entlang der Vürfelser Kaule. Nur aufgrund der Pflasterfarbe kann man vermuten, dass es sich offensichtlich um einen Radweg handelt. An der Kreuzung Kierspel/Pippelstein gibt es wieder die problematische Situation für das direkte Linksabbbiegen (Bild 10): 

Weiche mit fehlender Rotmarkierung, keine Strich-Markierung für den Einfädelungsbereich und zu schmale Spur zum Einordnen zwischen Geradeaus- und Linksabbiege-Spur (siehe Überfahrung durch LKW). Hinzu kommt, dass diese Weiche über eine gefährliche, offensichtlich durch den Schwerlastverkehr verursachte Aufwölbung der Asphalt-Decke führt (Bild 11, erkennbar rechts neben der Bremsspur.

Im Verlauf der Dolmanstraße folgen einige Querungen, wo der Radverkehr vorfahrtberechtigt ist und vor kurzem zum Schutz des Radverkehrs bei Ein- und Abbiegevorgängen des KFZ-Verkehrs vorbildlich rote Furtmarkierungen angelegt wurden. Kleine Einschränkung: Die Aufteilung des Hochbordes entsprechend des Furt-Regelmaßes von 1,5m ist manchmal im Verhältnis zum Fußverkehr etwas großzügig für den Radverkehr ausgefallen (Bild 12).

Im weiteren Verlauf kommt es noch zwei weitere Male zu problematischen Linksabbiege-Angeboten mit Asphalt-Aufwölbung direkt an den Weichen, und zwar an der Bernhard-Eyberg-Straße (Bild 13) und Kreuzung Alt-Refrath/Kicke (Bild 14).

Die Kreuzung Alt-Refrath/Kicke ist noch aus einem weiteren Grund problematisch: Optisch dominiert der große Mast mit einer Flut von 6 Hinweisen, wohin es geradeaus, vier mal nach rechts und nochmals geradeaus geht (Bild 15).

Was man bei der Schilder-Fülle schnell übersieht: Für die Radfahrer und Fußgänger gibt es ein nicht selbsterklärendes Schild, dass man nach einem Linksknick auf einen angeblich benutzungspflichtigen Geh/Radweg in Richtung Zentrum fahren und dazu die Fahrbahnseite wechseln soll. Aber wie und Wo?

Die hierfür angelegte Weiche für die Linksabbiegerspur führt über das niedliche Fahrrad-„Graffity“ (Bild 17). Diese Führung nutzen nur die Mutigen, wie der Rucksack-Radfahrer (Bild 16).

Der Testfahrer ist hier etwas verunsichert, wohin auf der unübersichtlichen linken Seite er genau fahren soll und wie er am schnellsten und sichersten dahin kommt. Er fährt erst noch weiter geradeaus, wofür auch das das Fahrradpiktogramm neben der Ampel (Bild 18) spricht, bis zur Ampel auf der Mittelinsel. 

Dort finde er keinen Hinweis, dass der Radweg hier zu Ende ist, aber Geradeausfahren auf dem Gehweg ist offensichtlich keine erlaubte Option. Also heißt es zum Wechseln auf die linke Seite: Absteigen und Schieben. Die Aufstellfläche ist klein (Bild 19) und die Grünphase kurz.

Auf der linken Seite erlaubt das etwas kleine Schild „Radverkehr frei“ (Bild 20) das linkseitige Fahren auf einem 2-Richtungsradweg (und erst ab hier und nicht schon auf der rot eingefärbten Furt). Radfahrende, die wie der Testfahrer von der rechten Fahrbahnseite gewechselt sind, können das Schild nicht sehen und können nur vermuten, dass sie jetzt berechtigt sind, linkseitig auf dem Radweg Richtung Gronau zu fahren. Radfahrenden wurden hier in jüngster Zeit mehrfach von der Verkehrspolizei regelwidriges Fahren vorgeworfen.

Was offensichtlich nicht jedem klar ist: Das Schild „Radverkehr frei“ schränkt die erlaubte Geschwindigkeit nicht auf Gehweg-Geschwindigkeit ein, da es nicht mit dem blauen Fußverkehrszeichen kombiniert ist. Deutliche, gegenläufige Richtungspfeile neben einem Fahrradpiktogramm als Markierung für einen Zwei-Richtungsradweg wären hier angebracht, um die Fahrberechtigung zu verdeutlichen.

An der folgenden Einmündung „Kicke“ gibt es eine ähnliche Situation eines unklar ausgewiesenen Zwei-Richtungsradweg. Das Schild „Radverkehr frei“ steht zu weit hinten und gehört an den ersten Pfosten am Beginn des Grünstreifens. Viel zu kleine Dreiecke vor der Furt deuten den 2-Richtungradweg an, für richtige und kräftige Pfeile hat die Farbe offensichtlich nicht gereicht … (Bild 21).

Ab hier kann dann ein zügiges und entspanntes Radeln starten: In großem, durch einen Grünstreifen unterstützten Abstand vom KFZ-Verkehr geht es zum Friedhof Gronau und weiter in Richtung Innenstadt.

An den beiden Einmündungen aus „Am Rodenbach“ (Bild 22) und aus dem Wertstoffhof (Bild 23) fehlen an den Vorfahrtsschildern jeweils die bei Zwei-Richtungsradwegen anzubringenden Zusatzschilder „Radverkehr aus beiden Richtungen“. Viele Unfälle an Zwei-Richtungsradwegen sind laut Unfallforschung darauf zurückzuführen, dass die KFZ-Führer nicht damit rechnen, dass Radfahrende auch aus der Gegenrichtung queren. Bei der Ausfahrt aus dem Wertstoffhof kommt erschwerend hinzu, dass KFZ-Führer auch mit Radfahrenden rechnen müssen, die direkt von rechts aus dem schlecht einsehbaren Strunderadweg auf der alten KVB-Trasse kommen und die Einmündung vorfahrtsberechtigt kreuzen.

Kurze Zeit später vor der Bahnunterführung am Finanzamt stoppt das blaue Schild „Benutzungspflichtiger Radweg“ mit Untertitel „Ende“ abrupt den Radverkehr (Bild 24). 

An vielen Stellen in Gladbach wird hinter einem solchem Schild der Hochbord als nicht benutzungspflichtiger Radweg fortgeführt. Hier aber nicht, das Weiterfahren ist nicht erlaubt. Die Orientierung zur Forsetzung der Fahrt ist nicht einfach.  Also: Absteigen und Drücken der Grünanforderung für Fußgänger-Ampel. Fußgänger-Grün kommt dann nach der langen Grünphase für den KFZ-Verkehr auch nach einer Minute. Eine rotmarkierte Querungs-Furt für die Radfahrer als Hilfestellung ist hier vermutlich nicht zulässig, da keine Vorfahrtberechtigung vorliegt. Man beachte die verblichenen Fahrradpiktogramme und die vier Miniaturpfeile, die die möglichen Richtungen für den Radverkehr anzeigen sollen. Hier kommt es im Aufstellbereich der wartenden Rechtsabbieger regelmäßig zu Konflikten mit Fußgängern und aus der Stadtmitte kommenden Rad-Gegenverkehr. An dieser stark frequentierten Querung (zusätzlich querender Radverkehr auch in und aus Richtung des Bahndamm-Radweges!) sollte die Stadt schnell nach einer besseren und sicheren Lösung suchen!

Der regelkonforme Wechsel auf die rechte Seite wird dem Radfahrenden dann nicht gedankt: Es gibt nur völlig marode Markierungsreste, die nicht mal andeuten, dass hier auf dem Hochbord ein zu schmaler Radweg in Richtung Innenstadt anfängt und man hier fahren darf/soll (Bild 25). Für den Weg am Bahndamm entlang ist es klarer, da ist der Geh/Radweg frisch und eindeutig markiert (Bild 26).

Es geht mit der schmalen Fahrspur weiter, mit Verschenkung, beengt durch Hecken-Überwuchs (Bild 27).

und sehr störenden, mitten auf der Radspur positionierten Groß-Pfosten (Bild 28).

Wie zu Beginn endet hier die Befahrung an der Kreuzung Richard-Zander-Straße/Cederstraße, und wieder mit einem Frustrationserlebnis. Denn um anschließend hier auf dem Hochbordradweg in die Cederstraße zu fahren, muss man sich durch eine Negativ-Rekord-verdächtige Engstelle zwängen:

Der gemeinsame Geh/Radweg erstreckt sich hier an einer Baustelle Weg nur über eine Breite von 30 cm zwischen der Eingrenzung der Baumwurzel und dem Kantenstein des Privatgrundstückes (Bild 29)!

Die Stadt hat hier mit dem Eigentümer offensichtlich die baumfreundliche Lösung gefunden, den Radweg über das Privatgrundstück zu führen und sich bereit erklärt, die Durchführung zu übernehmen. Leider sind die nötigen Pflaster¬arbeiten nach jetzt schon mehr als 6 Monaten noch nicht abgeschlossen. Gründe für die Verzögerung der eigentlich kleinen Pflasterungsmaßnahme sind strenge Ausschreibungsregeln und bürokratische Vorschriften: ein Anbieter hat sich zurückgezogen, andere Fachfirmen konnten die Ausführung nicht übernehmen, da die Berechtigung für Verlegen von Pflastersteinen auf Gehwegen der Stadt eine Eintragung in der Handwerksrolle erfordert. Eine neue Ausschreibungsrunde könnte drohen. Nachtrag 1.9.22: Zwischenzeitlich hat der Eigentümer jetzt in Eigenregie seinen Teil pflastern lassen, um die hässliche Baustelle zu schließen. Das zu erneuernde städtische Pflaster bis zur Baumscheibe, hoffentlich mit Nullniveau zum Privatpflaster, lässt noch auf sich warten.

Ernüchterndes Fazit:

Die exemplarisch untersuchte Führung des Radverkehrs zwischen Gronau und Refrath hat zahlreiche Defizite bei Markierungen, Beschilderung und Radverkehrsführung ergeben. Aus der Summe der vielen kleinen und einiger gravierender Missstände und Gefahrstellen ergibt sich ein erheblicher Handlungs¬bedarf für die Stadtverwaltung. Hierfür bedarf es - mit Ausnahme der 3 Querungsstellen – nach Ansicht des ADFC nur wenig interner Ressourcen für akademische Fachkräfte oder zeitraubende Planungen externer Ingenieurbüros. Der Großteil der Maßnahmen könnte bei entsprechender Priorisierung mit überschaubarem Einsatz an personellen und finanziellen Ressourcen in wenigen Monaten gemeistert werden. 


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/way-watch-auf-dem-radweg-unterwegs-zwischen-gronau-und-refrath

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