Veranstaltung: Gemeinsame Fahrradcodieraktion ADFC und Polizei

Am Samstag, 21.10.2023, im Zeitraum 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr fand die diesjährige gemeinsame Fahrradcodieraktion am Steinmüller-Gelände in Gummersbach statt. Im Rahmen der Veranstaltung klären Polizeibeamte insbesondere zum Thema Fahrraddiebstahl auf

Volle Besetzung: Moni aus Overath ind Eike aus Gummersbach
Volle Besetzung: Moni aus Overath ind Eike aus Gummersbach © Bernhard Werheid

und geben nützliche Hinweise und Tipps, um nicht Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden. Hier sind Kolleginnen und Kollegen der Kriminalprävention anwesend.

Aus polizeilicher Sicht ist ein codiertes Fahrrad sehr sinnvoll, um zum Beispiel im Falle eines Verlustes oder Diebstahls das Fahrrad dem Geschädigten bzw. Verlierer schnell zuzuordnen und es ihm wieder auszuhändigen. Der Kreisverband RheinBerg-Oberberg des ADFC codiert seit über 10 Jahren Fahrräder mit dem EIN-Code (Eigentümer-Identifizierungs-Nachweis). Dieser Code wurde Anfang der 1990er Jahre von der Polizei in Bergisch Gladbach entwickelt und wird heute in fast allen Bundesländern verwendet. Der Code setzt sich zusammen aus dem Stadt- bzw. Landkreis, einem Straßenschlüssel, der Hausnummer sowie der Initialen des Besitzers und der Jahreszahl der Codierung. So kann man über den Code Rückschlüsse auf den Eigentümer ermöglichen und eine Registrierung oder Datenverwaltung ist nicht notwendig.

Wie läuft eine Codierung ab?

Vor jeder Codierung muss der Besitzer des zu codierenden Fahrrades einen Personalausweis sowie einen Eigentumsnachweis für das Fahrrad (z. B. Kaufbeleg) vorzeigen. Die Nummer des Ausweises wird auf dem Codierauftrag notiert. Ist keine Kaufquittung mehr vorhanden unterschreibt der Besitzer eine Eigentumserklärung, die der ADFC aufbewahrt. Der Code wird dann entsprechend eingetragen und an einen Techniker weitergegeben, der diesen dann am Fahrzeug eingraviert. Neben den Angaben zum Besitzer wird auch eine grobe Beschreibung des Fahrrades auf dem Auftrag notiert (Hersteller, Marke, Farbe, usw.). Auch die am Fahrrad bereits angebrachte Rahmennummer wird am Fahrrad direkt abgelesen und überprüft. Der fertig ausgefüllte Codierauftrag wird vom ADFC gescannt und archiviert. Das Original verbleibt beim Besitzer. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

Grundsätzlich können alle Arten von Fahrrädern, auch E-Bikes (z.B. Pedelecs) codiert werden. Nicht codiert werden können Fahrräder aus Titan oder Carbon. Alternativ können diese Fahrräder etikettiert werden.

Der ADFC erhebt Kosten von bis zu 15 Euro pro codiertem Fahrrad. Die Beratung der Polizei ist kostenlos.


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/veranstaltung-gemeinsame-fahrradcodieraktion-adfc-und-polizei

Bleiben Sie in Kontakt