Umsetzung des NRW-Poller-Erlasses in Bergisch Gladbach
Verkehrsgefährdung durch Poller auf Radwegen?
Poller auf Radwegen führen bekanntlich zu einer erheblichen Unfallgefahr - gerade auch in der Dunkelheit. Sie werden leicht übersehen, wenn Radfahrende in einer Gruppe oder Eltern mit kleinen Kindern unterwegs sind. Hierdurch ist es in NRW zu Unfällen mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge zu gekommen. Gleichzeitig verhindern oder behindern Poller das Fahren mit Lastenrädern und Anhängern. Seit mehr als vor einem Jahr verlangt das Verkehrsministerium NRW mit einem Erlass Abhilfe.
Frage nach Bergisch Gladbach: Wird das auch umgesetzt?
Auch für Menschen mit Behinderungstellen Poller (offiziell als Sperrpfosten bezeichnet, reflektierend rot-weiß markiert) eine Gefahrenquelle dar. Aufgrund des Erlasses vom 17. Januar 2024 sollen Poller auf Radwegen nur noch in Ausnahmefällen aufgestellt, unnötige Poller zeitnah entfernt und erforderliche Poller besser markiert werden. Statt Poller sollen KFZ-Befahrungsverbote auf Rad- und Gehwegen angeordnet und durchgesetzt werden, z.B. durch Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder (s. Bild 1 und 2) neben den Wegen.
In der Stadt Bergisch Gladbach wurde im Frühjahr 2024 offensichtlich mit der Umsetzung des Erlasses an zwei Standorten in Hebborn begonnen (am Mutzer Feld und an der Mutzer Straße) und jeweils die Poller entfernt (Bilder 3 bis 6). Nach dieser initialen Umsetzung scheint die Beseitigung weiterer Poller auf Rad- und Gehwegen in Bergisch Gladbach aber ins Stocken geraten sein. Der ADFC ist über die in Bergisch Gladbach bisher sehr zögerliche Umsetzung der ministeriellen Anordnung besorgt und hat um Auskunft über Stand bzw. Planung der Umsetzung gebeten. Zur Unterstützung haben wir 26 weitere Standorte im Stadtgebiet konkret benannt und dokumentiert (siehe Fotos) und die Stadtverwaltung gebeten, zeitnah eine Beseitigung der Poller an diesen Standorten zu prüfen.
In den Fällen, in denen auf Poller (runde, nicht viereckige!) aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht verzichtet werden kann, regt der ADFC an, die vorgeschriebene mehrfache Rot-Weiß-Markierung inklusive einer Reflexion der Poller bei Dunkelheit sicher zu stellen und vor den Pollern ggfs. zusätzlich Warnmarkierungen aufzubringen (siehe Muster am Ende der Fotoliste). In allen Fällen sollte die Durchlassbreite mindestens 1,50 m betragen, um eine sichere und komfortable Durchfahrt für die Radfahrenden, einschließlich Lastenrädern und Rädern mit Kinder-Anhängern, zu gewährleisten.
Im Folgenden sind weitere vom ADFC zur Überprüfung vorgeschlagene Standorte von Sperranlagen auf Rad- und Gehwegen dokumentiert: