Gemeinsame Maßnahme zur Verkehrssicherheit 2023

Einladung zum Pressetermin am 15.05.2023, 15.00 h, auf dem ehem. Parkplatz der Fa.

Zanders am Driescher Kreisel, Hauptstraße/An der Gohrsmühle, 51465 Bergisch Gladbach

Pedelec-Kurs auf dem ehemaligen Gelände der ZANDERS Feinpapiere
Pedelec-Kurs auf dem ehemaligen Gelände der ZANDERS Feinpapiere © Bernhard Werheid

Nachdem im Jahr 2019 die ersten Pedelec-Kurse für Anfänger, Fortgeschrittene und Senioren
durch die Stadtverkehrsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH in Kooperation mit der Polizei
des Rheinisch-Bergischen-Kreises, dem ADFC RheinBerg-Oberberg sowie der Verkehrsacht
des Rheinisch-Bergischen Kreises angeboten wurden, haben sich die Kurse auch in den Jahren
2020 bis 2022 trotz der coronabedingten Einschränkungen zu einem festen Bestandteil der
Verkehrssicherheitsaktionen unserer Gesellschaft etabliert.

Leider zeigen die Unfallstatistiken der vergangenen Jahre, dass die Zahl der Unfälle mit Pedelecs
in den letzten Jahren stark zugenommen hat und insofern ein erhöhter Bedarf an einem
Sicherheitstraining für Pedelec-Nutzer:innen offenbar besteht.

Am kommenden Montag, den 15.05.2023 startet nunmehr der erste von insgesamt drei Pedelec-
Kursen in diesem Jahr, die unsere Gesellschaft in Kooperation mit den bewähren Projektpartnern
durchführt.

Wir laden Sie daher auch im Namen der Projektpartner ein, vom Start dieses Kurses am kommenden
Montag, den 15.05.2023, ab 15.00 h auf dem Parkplatz der ehem. Fa. Zanders am
„Driescher Kreisel“ Hauptstraße/An der Gohrsmühle zu berichten.

https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/gemeinsame-massnahme-zur-verkehrssicherheit-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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