Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband RheinBerg-Oberberg e. V.

Gefährliche „Kölner Teller“

Jeder Radfahrender ist ihnen schon mal begegnet. Sofort schellen alle Alarmglocken und man nähert sich ihnen respektvoll langsam.

"Kölner Teller" an der Köln-Arena
"Kölner Teller" an der Köln-Arena © Bernhard Werheid

Vielleicht fährt man über sie rüber, oder an ihnen vorbei, wenn der Straßenbaulastträger für genügend Abstand (von einem Meter) zum Fahrbahnrand gelassen hat. Das ist aber nicht in allen Fällen so.

Eigentlich kommt man mit ihnen gut klar. Es hubbelt zwar ein wenig, aber langsam kann man dieses Hindernis gut meistern. Aber wehe man fährt im Dunkeln und erkennt sie erst im letzten Augenblick. Meistens hat es dann noch geregnet. Dann kann man schon mal ins Schleudern kommen.

In Heidelberg-Schlierbach ereignete sich in der Wolfbrunnensteige ein schrecklicher Unfall, bei dem ein 41-jähriger Fahrradfahrer tödlich verletzt wurde. Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit über die  sogenannten „Kölner Teller“ und stürzte. Er erlag wenige Tage später seinen Verletzungen.

Knapp drei Wochen später passiert an derselben Stelle ein ähnlicher Unfall. Ein 74-jähriger Radfahrer ist am Montag um kurz nach 10 Uhr auf der Wolfbrunnensteige unterwegs und fährt mit seinem Trekkingrad hangabwärts in Richtung Schlierbacher Landstraße. 

Kurz vor der Einmündung überfährt er die „Kölner Teller“ und stürzt. Er zieht sich Prellungen an Oberschenkel, Hand und Arm sowie eine Kopfplatzwunde zu. Er wird zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Ermittlungen durch das Verkehrskommissariat Heidelberg dauern an.

Der Staatsanwalt erklärte, dass gegen einen Mitarbeiter des städtischen Verkehrsamtes ermittelt werde. Ihm werde vorgeworfen, die Maßnahme so umgesetzt zu haben, wie er sie am Schreibtisch geplant hat – ohne die tatsächlichen Bedingungen vor Ort ausreichend zu berücksichtigen.

Gleich drei Mitarbeiter des städtischen Amtes für Verkehrsmanagement werden wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer  „Verwarnung mit Strafvorbehalt“verurteilt. 

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt erklärte, für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer seien diese Hindernisse gut erkennbar, Warnschilder also nicht nötig. Zwar seien die "Kölner Teller" für Radfahrer nicht ungefährlich, räumte das OLG ein: Man könne sie nur sehr langsam überfahren (mit höchstens 10 km/h), ansonsten drohe ein Sturz. In dieser Einbahnstraße sei es aber sehr gut möglich, an ihnen vorbeizuradeln. Zwischen den Tellern und dem Straßenrand sei mindestens ein Meter Platz.


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