Achtung, geänderte Verkehrsregelung

Aufhebung der Radwegebenutzungsplicht auf der K29 Blecher/Odenthal

Die K29 in Odenthal zwischen Busch und Blecher
Die K29 in Odenthal zwischen Busch und Blecher © Sabine Krämer-Kox

Der Rheinisch-Bergische Kreis beabsichtigt, im Kreisgebiet die Radwegebenutzungspflicht nach und nach aufzuheben. Dies ist beispielsweise bereits an der Kreisstraße 30 in Kürten – Bergstraße - geschehen.

Anfang Februar wurde jetzt auch der bisher benutzungspflichte 2-Richtungs-Rad- und Gehweg auf der westlichen Seite der K 29 zwischen Blecher/Glöbusch bis zum Abzweig Wingensieferner Straße (Edelrather Berg) in einen Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“ umgewandelt. Die K 29 verbindet die Landesstraßen 310 in Blecher und 101 bei Odenthal.

Was ist neu?

Radfahrende haben auf dem entsprechend neu beschilderten Streckenabschnitt jetzt die Möglichkeit, wahlweise den Gehweg im Schritttempo zu befahren (beide Richtungen) oder die Fahrbahn im Mischverkehr mit Kfz zu nutzen. Bei Nutzung des Gehwegs durch Radfahrende ist zu beachten, dass diese dort nur „zu Gast“ sind, also Fußgänger Priorität haben.  

Erfahrungsgemäß dauert es immer einige Zeit, bis Kraftfahrer mitbekommen und akzeptieren, dass Radfahrende vermeintlich „ihre“ Fahrbahn (also die der Autofahrenden), nutzen „dürfen“. Wer also auf der Fahrbahn radelt, sollte sich durch hupende Autofahrer nicht irritieren lassen.

Vorteile der Aufhebung der Benutzungspflicht

Die Nutzung der Fahrbahn im Mischverkehr hat für Radfahrende folgende Vorteile:

Die Gefährdung durch aus Einfahrten herauskomme bzw. an Einmündungen ein- und ausbiegende unaufmerksame Autofahrende entfällt. Erst im November letzten Jahres hatte sich an der Einmündung Schlinghofener Straße ein schwerer Verkehrsunfall ereignet, bei dem ein 69-jähriger Radfahrer aus Odenthal getötet wurde. Eine Autofahrerin hatte beim Abbiegen auf die K29 den vorfahrtberechtigten Radfahrer auf der Radweg-Furt übersehen.

  • Die Qualität der Oberfläche der Fahrbahn ist wesentlich besser als die des Gehweges.
  • Es gibt – mit Ausnahme rechtmäßig geparkter Kfz – keine Hindernisse, wie z. B. Mülltonnen, auf der Fahrbahn.
  • In Fahrtrichtung (Oden)tal ist durch Bergabfahren zügiges Vorankommen gewährleistet.

Unabhängig von der Aufhebung der Radwegebenutzungsplicht auf dem genannten Streckenabschnitt arbeitet der Rheinisch-Bergische Kreis an einem Rad-Verkehrskonzept für die K 29 zwischen L 101 und L 310.

https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/achtung-geaenderte-verkehrsregelung

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