Der ADFC trifft Landesbetrieb Straßenbau NRW

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den ADFC zur Vorstellung der Radverkehrsbeauftragten, Regionalniederlassung Rhein-Berg, Frau Diekmann, eingeladen.

Lageplan B506
Lageplan B506 © Bernd Beckermann

Bianca Höfinghoff von der Abteilungsleitung Planung gab eine kurze Einführung und danach konnte der ADFC aus Hilden, Leverkusen, RheinBerg, Oberberg und Bonn seine Fragen stellen.

Naturgemäß sind die Fragen individuell, ich will daher nur zwei Punkte herausgreifen, die für RheinBerg am wichtigsten sind.

Als erstes interessierte uns der geplante Radweg von Herkenrath über Spitze nach Schanze. Dazu muss man wissen, dass dieser Radweg schon 2016 gebaut werden sollte und aus mehreren Gründen immer wieder verschoben worden ist. Bianca Höfinghoff gab nun bekannt, dass sie sich intensiv um den Bau bemühen wird und verwies auf das neue Nahmobilitätsgesetz des Landes NRW, welches genau dieses Projekt noch einmal anschieben würde.

Als Nächstes liegt uns der Ausbau der B506 am Herzen. Diese Verbindung wird von Pendlern aus dem Oberbergischen Kreis stark frequentiert und ist von diesen oft angefragt worden. Von Wipperfürth nach Köln ist diese Verbindung größtenteils ohne Radwege, und wird von Autofahrern stark und schnell genutzt.

Bernd Beckermann war sofort bereit, eine Foto-Session über die B506 zu erstellen. Hier die Ergebnisse. Wir sind schon gespannt auf die Antworten des Landesbetriebes.

Seitenstreifen und Baken an der B506 zwischen Ortsausgang Bechen und Laudenberg

A: Fragen zur Nomenklatur, Markierung und Nutzungsrechte/Verbote bei Seitenstreifen:

  1. Ist bei Landesstraßen der Begriff Seitenstreifen korrekt und was sind Mehrzweckstreifen?
  2. Ist es ein Unterschied, ob ein Seitenstreifen mit einer Schmalstrich-Markierung oder einer Breitstrich-Markierung gekennzeichnet ist?
  3. Gibt es für die Einrichtung und Breite von Seitenstreifen Vorgaben oder andere Kriterien?
  4. Welcher Fahrzeuge über den Kreis der Radfahrenden hinaus dürfen den Seitenstreifen befahren?
  5. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Kfz auf Seitenstreifen parken?
  6. Dürfen auch LKWs und nicht-motorisierte Fahrzeuge wie Anhänger auf Seitenstreifen geparkt werden?
  7. Macht es einen Unterschied, ob sich ein Seitenstreifen innerorts oder außerorts befindet?
  8. Kann ein Seitenstreifen auch in einen Parkstreifen umgewidmet werden und wie wird er dann Schilder- und Markierungsmäßig erkennbar gemacht?
  9. Wenn Leitbaken auf einem Seitenstreifen stehen, und hinter den Leitbaken die gleiche Seitenstreifenmarkierung fortgesetzt wird: Darf der Seitenstreifen weiter von Radfahrern benutzt werden?
  10. Wenn Schilder den Hinweis geben „Ende des Seitenstreifens“, müsste es dann nicht auch Schilder geben, die den Anfang eines Seitenstreifens und dessen Nutzungsrecht anzeigen?

B: Fragen zur Seitenstreifen-Situation B506 im Bereich Bechen – Weiden - Laudenberg:

  1. Welchen Zweck sollen die vielen Leit-Baken auf dem Schutzstreifen dienen?
  2. Warum gibt es diese Baken gehäuft nur in diesem Abschnitt, offensichtlich (?) aber nicht an anderen Abschnitten oder vergleichbaren Bundesstraßen?
  3. Nach welchen Kriterien wird die Entscheidung getroffen und von wem?
  4. Wie ist das Gefährdungsrisiko für den Radverkehr einzuschätzen, wenn dieser auf offener Strecke oder kurz vor Querungshilfen, Kurven und Knoten, wo die Fahrbahn/Fahrspur sehr eng oder unübersichtlich ist, gezwungen wird, auf die Fahrbahn in den Mischverkehr zu wechseln?

Im Folgenden zur Verdeutlichung einige Fotos von Seitenstreifen-Absperrungen im o.a. Abschnitt:

Foto-Serie: Von Bechen in Richtung Wipperfürth

Kurz hinter Einmündung Untersossenbach: Radfahrer wohin? auf die enge Fahrbahn, das Hochbord oder Leitbaken-Slalom ??,

Zwischen Kleinheide / Altensaal und vor Knoten Hachenberger Weg (Schmalstrich statt Breitstrich?)

Kurz hinter Einmündung Untersossenbach: Radfahrer wohin? auf die enge Fahrbahn, das Hochbord oder Leitbaken-Slalom ??,

rechts: Schild: Ende Seitenstreifen, wer muss das weshalb wissen? Aber, wie das folgende Foto links zeigt: Der Streifen ist nicht zu ende, sondern wird fortgeführt bzw wo fängt er wieder an?

Weitere Slalomstellen mit rechten Leitbaken am Schildermast? In Wolfsorth Sperrung auf freier Strecke?

Radfahrende sind hier total genervt und können den Sinn nicht verstehen. PKWs und LKS dürfen den
Seitenstreifen nicht befahren und benötigen die Baken nicht. Ist das für Traktoren gedacht?


Foto-Serie 2: Gegenrichtung nach Bechen aus Richtung Wipperfürth Direkt

Direkt nach Ausfahrt Wanderparkplatz Hutsherweg wenig weiter, kurz vor Weiden: Anhänger

Ohne Fotos: Im Bereich der OD der Ortschaft Weiden ist auf der südlichen Seite der Seitenstreifen vor den Wohnhäusern fast komplett zugeparkt (oder ist das ein offizieller, aber nicht beschilderter Parkstreifen).
Auf der nördlichen Seite stehen viele Anhänger, offensichtlich unerlaubt aber von der Ordnungsbehörde Kürten offensichtlich geduldet? Auch hier: gefährliche und nervige Slaloms für dem Radverkehr!

Fazit: „Radfahrer, kommst du durch Weiden, solltest du die Streifen besser meiden!“


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/strassennrw-und-der-adfc

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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