Mobilitätsmesse rückt Lastenrad-Sharing in den Mittelpunkt

Im Rahmen der Mobilitätsmesse Polis Mobility in Köln (18. bis 21. Mai) fand eine Konferenz mit dem Schwerpunkt auf Lastenrad-Sharing statt. Veranstalter war die Plattform Cargobike.jetzt.

Unser freies Lastenrad auf dem cityHUB Hohenzollernring
Unser freies Lastenrad auf dem cityHUB Hohenzollernring © © Koelnmesse GmbH, Uwe Weiser

An den zwei Konferenztagen vom 18. und 19. Mai in Köln wurden unterschiedliche Aspekte rund um das Lastenrad-Sharing beleuchtet. Insgesamt zeigen sich die Ausrichter von Cargobike.jetzt mit der Veranstaltung zufrieden: „Wir sind positiv überrascht von der Anzahl der Teilnehmenden und dem regen Austausch. Es waren rund 100 Teilnehmende aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Niederlande, Belgien, Portugal, Israel und Kanada da.“ Eine Folgekonferenz für 2023 ist geplant.

Zum Programm der Konferenz

Der Auftakttag am 18.Mai galt dem Netzwerken. In einer Eröffnungsrede stellten Tobias Lochen vom Sharingdienst Sigo, Erik de Winter von Cargoroo und Ulrich Schmack von den Donau Donkeys ihre Sharingsysteme vor. Anschließend beleuchteten Vertreter und Vertreterinnen vom Forum freie Lastenräder, der European Cyclist's Foundation (ECF), dem Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) und von Tink die Bedeutung der Lastenräder. Abgeschlossen wurde der erste Tag von einer gemeinsamen Lastenradfahrt zum Mobilitätshub der Polis Mobility-Messe in der Kölner Innenstadt. Dort wurden Sharing-Systeme von Sigo, Donk-EE, Cargoroo, Nextbike, Kasimir und Röbike präsentiert.
 

Dr. Diana Huster vom Bundesministerium für Digitales und VerkehrDer zweite Kongresstag auf dem Messegelände der Polis Mobility war geprägt von unterschiedlichen Vorträgen. Nach einem Eröffnungspanel an dem Ascan Egerer, Leiter des Verkehrssegments für die Stadt Köln, Matthew Baldwin, Leiter für Mobilität und Transport in der Europäischen Kommission, und Dr. Diana Huster vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr teilnahmen, schloss sich das erste Panel zu Lastenrad-Sharing aus Köln an. Als Beispiel dafür dienten der Anbieter Kasimir und Donk-EE die dort ihr Lastenrad-Netzwerkt aufgebaut haben.
 

Das zweite Panel beschäftigte sich mit Daten der Sharing-Nutzer und Nutzerinnen. Insights kamen von Carvelo2go, Flotte Berlin, Cargoroo, Nuts One und Baqme. Es konnte festgestellt werden, dass der Markt in Deutschland tendenziell von männlichen Nutzern dominiert wird, während Cargoroo aus Amsterdam überwiegend weibliche Nutzerinnen verzeichnet. In dritten Panel ging es um Sharing-Angebote, die von Städten initiiert wurden. Im vierten Panel wurden die Chancen und Herausforderungen von Sharing-Flotten diskutiert.
 

Abschließend folgten zwei Pandeldiskussionen zu weiteren Sektoren rund um das Sharing, sowie ein Ausblick auf technische Herausforderungen und Innovationen. Dazu stellte Imen Haj Salah von der Otto-von-Guericke-Universität aus Magdeburg ein autonom fahrendes Lastenrad des Forschungsprojekts Aura vor. Mit solchen Modellprojekten soll das Lastenrad-Sharing in Zukunft noch flexibler und einfacher gestaltet werden.


https://rheinberg-oberberg.adfc.de/neuigkeit/mobilitaetsmesse-rueckt-lastenrad-sharing-in-den-mittelpunkt

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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